Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
Betriebe, die der
Störfall-Verordnung unterliegen, sind nach der
5. BImSchV verpflichtet, einen Störfallbeauftragten zu bestellen. Der Gesetzgeber lässt dem Unternehmen dabei die Wahl zwischen einem betriebsinternen oder externen* Beauftragten. Durch die Bestellung eines UCM-Mitarbeiters bieten wir Ihnen die notwendige Kompetenz und die langjährige Erfahrung unserer Ingenieure.
Unser Angebot für Sie im Überblick
- Bestellung eines externen Störfallbeauftragten
- Erstellung bzw. Mitwirkung/Fortschreibung am Konzept zur Verhinderung von Störfällen für Betriebe mit Grundpflichten** (12. BImSchV, § 1, (1), Satz 1)
- Erstellung bzw. Mitwirkung/Fortschreibung am Sicherheitsbericht für Betriebe mit erweiterten Pflichten*** (12. BImSchV, § 1, (1), Satz 2)
- Erstellung bzw. Mitwirkung/Fortschreibung am Sicherheitsmanagement des Störfallbetriebes
- Überprüfung der Anlagensicherheit mit anerkannten Analyseverfahren (z.B. PAAG-Verfahren) und einem Expertenteam
* mit Zustimmung der zuständigen Behörde
**Mengenschwellen nach Anhang I, Spalte 4 (12.BImSchV) werden erreicht bzw. überschritten
***Mengenschwellen nach Anhang I, Spalte 5 (12.BImSchV) werden erreicht bzw. überschritten
Ihr Vorteil
- Rechtssicherheit
- Transparenz
| - Anlagen- u. Betriebssicherheit
- Regelmäßige Kontrolle und Aktualisierung der Dokumentationen
|
Für ein individuelles Angebot kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unser Angebotsformular. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!