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39106 Magdeburg

Tel.: 03 91 / 5 32 92 90
Fax: 03 91 / 5 32 92 99
E-Mail: ucm@ucm-net.de

REACH

Nachdem die Vorregistrierungsphase am 30.11.2008 abgeschlossen wurde, stehen für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von chemischen Stoffen weitere Aufgaben nach REACH an.

Abhängig von der Gefährlichkeit der Stoffe und der hergestellten bzw. verarbeiteten Menge gibt die Verordnung Übergangsfristen zur Registrierung vor. Diese Fristen reichen von zwei bis zehn Jahren. In dieser Zeit muss eine Registrierung der Stoffe mittels Registrierungsdossier erfolgen.

Durch unsere Erfahrungen mit Gefahrstoffen können wir Ihnen helfen, einen Teil der auf Sie zukommenden Aufgaben zu bewältigen.

-    Erstellung von Stoffsicherheitsberichten (in Zusammenarbeit mit anerkannten Analyse- und
     Umweltlaboren)
-    Erarbeitung von Expositionsszenarien gemäß den Einsatzbedingungen Ihrer Stoffe und
     Zubereitungen
-    Erstellung bzw. Überarbeitung von Sicherheitsdatenblättern gemäß EU/ 453/2010
      (Änderung des Anhang II der VO (EG)  1907/2006 ) in deutsch

aktualisiert 19.07.2011



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