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Tel.: 03 91 / 5 32 92 90
Fax: 03 91 / 5 32 92 99
E-Mail: ucm@ucm-net.de

Schriftliche Weisungen für Gefahrgut-Straßentransporte

Unsere Kunden, für welche wir gemäß vertraglicher Vereinbarungen den Gefahrgutbeauftragten stellen, wissen es zu schätzen - benötigte Schriftliche Weisungen für den Straßentransport, auch mehrsprachig, liefern wir im Rahmen unserer Serviceleistungen.
Auch wenn gerade jetzt ein UMB irgendwo einem Gefahrgut-Fahrer übergeben werden muss, helfen wir sofort - dank moderner Datenübermittlungssysteme stehen die benötigten UMB dem Fahrer / dem Beförderer von Gefahrgut in wenigen Minuten zur Verfügung.
Die Schriftlichen Weisungen müssen dem Fahrer von Gefahrgut nach § 19 GGVSEB vom Beförderer in einer Sprache, die der Fahrer lesen und verstehen kann, übergeben werden. Während der Fahrt hat der Fahrer die Schriftlichen Weisungen vorzuhalten.
Mit dem ADR 2011 sind die Schriftlichen Weisungen um Hinweise für umweltgefährliche Stoffe sowie Stoffe, die im erwärmtem Zustand befördert werden, erweitert worden.


Inhalt der Schriftlichen Weisungen für den Straßentransport

Seite 1:         Maßnahmen bei einem Unfall oder Notfall (Text)

Seiten 2 - 3: Zusätzliche Hinweise für die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung über die  Gefahreneigenschaften von gefährlichen Gütern nach Klassen und über die in Abhängigkeit von den vorherrschenden Umständen zu ergreifenden Maßnahmen (in Tabellenform)

Seite 4: Zusätzliche Hinweise für die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung über die Gefahreneigenschaften von gefährlichen Gütern, die durch Kennzeichen angegeben sind, und über die in Abhängigkeit von den vorherrschenden Umständen zu ergreifenden Maßnahmen (in Tabellenform)

Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen, die sich gemäß Abschnitt 8.1.5 des ADR an Bord des Fahrzeuges befinden muss (Text).



Die Schriftlichen Weisungen stellen wir  unseren Kunden (auch mehrsprachig)  ab sofort zur Verfügung !




Aktualisiert: 04.01.2012


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