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39106 Magdeburg

Tel.: 03 91 / 5 32 92 90
Fax: 03 91 / 5 32 92 99
E-Mail: ucm@ucm-net.eu

EU - Sicherheitsdatenblätter

Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind gewissermaßen ein Informationsmittel für den gewerblichen Anwender von Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften.
Zur Erstellung von SDB ist der sogenannte Inverkehrbringer von Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen mit gefährlichen Eigenschaften verpflichtet. Das "europäische" Sicherheitsdatenblatt ist in 16 Punkte unterteilt, die über die Gefahren informieren und zu Schutzvorkehrungen für Betroffene Auskunft geben.
Ein SDB ist wie folgt unterteilt (gemäß Anhang II der Richtlinie 1907/2006/EG):

1.     Bezeichnung des Stoffes/ der Zube-
         reitung und des Unternehmens
   
2.      Mögliche Gefahren  **

3.      Zusammensetzung / Angaben zu den
         Bestandteilen **

4.      Erste-Hilfe-Maßnahmen

5.      Maßnahmen zur Brandbekämpfung

6.      Maßnahmen bei unbeabsichtigter
         Freisetzung
 
7.      Handhabung und Lagerung

8.      Begrenzung u. Überwachung der 
         Exposition/ persönliche
         Schutzausrüstungen

9.      Physikalische und chemische
         Eigenschaften

10.    Stabilität und Reaktivität
 
11.    Toxikologische Angaben

12.    Umweltbezogene  Angaben

13.    Hinweise zur Entsorgung

14.    Angaben zum Transport

15.    Rechtsvorschriften 

16.    Sonstige Angaben  **

** Während der Übergangsfrist der GHS-Verordnung: "Gefahrstoff"- Angabe sowohl nach  67/548/EWG  bzw.  1999/45/EG (alter Kennzeichnung) als auch nach  1272/2008/EG (neue Kennzeichnung) vornehmen:
Variante 1: mit alter Einstufung und Kennzeichnung (bis 2015)
Variante 2: mit doppelter Einstufung und alter Kennzeichnung (bis 2015)
Variante 3: mit doppelter Einstufung und neuer Kennzeichnung (ab sofort)  


Wir erstellen für Ihre Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse die Sicherheitsdatenblätter gemäß Anhang II der Richtlinie 1907/2006/EG. Wir übernehmen auch die Pflege, gemäß der aktuellen Rechtslage, Ihres Bestandes an Sicherheitsdatenblättern.
Neu: SDB sind gemäß Anhang II der Richtlinie 1907/2006/EG (REACH) bzw. nach EU/453/2010* zu erstellen ! Bei Änderungen bestehender SDB sollten diese an die neue Form angepasst werden !

*EU/453/2010 Änderung des Anhang II (Erstellung von Sicherheitsdatenblätter) der REACH-Verordnung !






Aktualisiert: 19.07.2011


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