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UCM Umwelt Consult Magdeburg OHG Gröperstr. 1 39106 Magdeburg Tel.: 03 91 / 5 32 92 90 Fax: 03 91 / 5 32 92 99 E-Mail: ucm@ucm-net.de |
Gemäß § 3
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die
erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes, wozu auch der
Brandschutz gehört, umzusetzen. Der Brandschutz umfasst alle
Maßnahmen, die die Entstehung eines Brandes und die
Brandausbreitung verhindern sollen.
Unser Experten unterstützen Sie gern im Bemühen um einen umfassenden Brandschutz in Ihrem Unternehmen.
Brandschutzbegehungen Brandschutzbegehungen sollen
helfen, die Funktionstüchtigkeit der Brandschutzeinrichtungen zu
überprüfen bzw. die Einhaltung der Maßnahmen zum
vorbeugenden Brandschutzes zu kontrollieren. Unsere Mitarbeiter
führen in Ihrem Auftrag diese Begehungen durch,
um Schwachstellen aufzudecken und Handlungsbedarf zu ermitteln.
Flucht- und Rettungspläne Der § 4 ArbstättV
verpflichtet den Arbeitgeber, einen Flucht- und Rettungsplan
gemäß
ASR 2.3 und unter Beachtung der aktuellen DIN ISO 23601:2010-12 zu erstellen. Er muss folgende Inhalte haben: - eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahr- oder Katastrophenfall - Kennzeichnung der Fluchtwege ins Freie oder einen gesicherten Bereich sowie die Kennzeichnung der Sammelstellen - Kennzeichnungen für Standorte von Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen - Kennzeichnung des Standortes des Betrachters im Flucht- und Rettungsplan Sowohl die DIN ISO 23601:2010-12 als auch die BGV A8 fordern eine regelmäßige Überprüfung bzw. Aktualisierung der Flucht- und Rettungspläne (alle 2 Jahre gem. BGV A8). Damit Sie Ihrer Pflicht nachkommen, erarbeiten oder aktualisieren wir Flucht- und Rettungspläne nach Ihren Angaben. Alarm- und Gefahrenabwehrplan Der betriebliche Alarm- und
Gefahrenabwehrplan (BAGAP) ist ein wichtiger Aspekt in der
Anlagensicherheit und wesentliches Vorsorgeinstrument zur Begrenzung
von Störfall-auswirkungen. Unternehmen, die der
Störfall-Verordnung unterliegen, sind gemäß 12. BImschV
zur Erarbeitung eines Alarm- und Gefahrenabwehrplanes verpflichtet.
Wir ermitteln für Sie alle erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Ereignisfall und unterstützen Sie bei der Erstellung einer angepassten Alarm- und Gefahren-abwehrorganisation. Schulungen Sowohl Schulungen zum
vorbeugenden Brandschutz als auch Unterweisungen über den BAGAP
sind in regelmäßigen Abständen notwendig. Auch in
diesem Bereich bieten wir Ihnen unsere professionelle Hilfe an.
Auf Wunsch vermitteln wir auch praktische Feuerlöschübungen.
Aktualisiert: 03.01.2012 |
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