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UCM Umwelt Consult Magdeburg OHG Gröperstr. 1 39106 Magdeburg Tel.: 03 91 / 5 32 92 90 Fax: 03 91 / 5 32 92 99 E-Mail: ucm@ucm-net.de |
Wir bieten Ihnen die Komplettlösung für Ihren betrieblichen Umweltschutz. Umweltschutzkonzepte Die Einhaltung der
umweltrechtlichen Vorgaben ist heute eine
grundlegende Voraussetzung für die langfristige Sicherung Ihrer
Produktionserlaubnis. Deswegen muss am Anfang die Frage gestellt
werden: Wo steht das Unternehmen, wo ist Handlungsbedarf ?
Unser Vorgehen besteht aus vier Einzelschritten: 1. Bestandsaufname Durch eine umfassende Bestandsaufnahme ermitteln wir den Ist-Zustand Ihres Unternehmens. Darin werden sowohl die Organisation, die Anlagentechnik als auch die Genehmigungssituation und die Nachbarschaft berücksichtigt. 2. Zusammenstellung der Anforderungen Recherche der zutreffenden Gesetze und Verordnungen, Forderungen der Versicherungen, Ermittlung des Standes der Technik. 3. Darstellung der Ergebnisse Darstellung der Schwachstellen, Erläuterung des Handlungsbedarfes, Ermittlung der erforderlichen Ressourcen 4. Festlegung von Maßnahmen Vorschläge zur Umsetzung des Handlungsbedarfes, Festlegung der Rangfolge und der Zeitachse Für Ihre Umweltschutzmaßnahmen (z.B. Grenzwerteinhaltung für Abluft und Abwasser) oder aber auch für die Umsetzung behördlicher Auflagen und Anordnungen erstellen wir Ihnen ein Rahmenkonzept, leiten Einzelmaßnahmen ab und beraten Sie bei der technischen Realisierung. Genehmigungsverfahren Die Erstellung der
erforderlichen Unterlagen gemäß des
Bundesimmissionsschutzgesetzes ist schwierig und zeitintensiv, so dass
diese Arbeit im normalen Betriebsalltag kaum zu leisten ist. Wir
erstellen für Sie den Gesamtantrag, oder auch spezielle Teile, wie
z.B. Immissionsprognosen, Emissionsprognosen, Stoffbilanzen und vieles
mehr.
Auch Betriebe und Anlagen, die keiner besonderen Anzeige- oder Erlaubnisbedürftigkeit unterliegen, müssen Umweltvorschriften (z.B. Chemikalienrecht, Wasserhaushaltsgesetz, Gewerberecht) beachten. Auch für diese Betriebe bieten wir unsere Beratung an und erstellen auf Wunsch die notwendigen Unterlagen für Anträge, Anmeldungen und Anzeigen. UVP / UVU Ob immissionsschutzrechtliches
oder Plangenehmigungsverfahren; wir
schlagen Ihnen ein Durchführungskonzept für Ihr Vorhaben vor
und übernehmen auf Wunsch die Koordination der
Vorhabensdurchführung.
Wir unterstützen Sie als Vorhabensträger bei der Einleitung der UVP (Unterrichtung der zuständigen Behörde) und führen den Scoping-Prozess durch. Die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umwelt wird von uns in enger Abstimmung mit den Behörden durchgeführt. Wir übernehmen für Sie das Behördenmanagement und vertreten Sie bei der öffentlichen Anhörung. Behördenmanagement Profitieren Sie von unseren
Erfahrungen – wir bieten Ihnen eine
effektive und schnelle Bearbeitung behördlicher Anträge und
unterstützen Sie im Umgang mit den Genehmigungsbehörden. So
vermeiden Sie Konflikte und langwierige Diskussionen, die unnötige
Zeit für die eigentliche Investitionsvorbereitung in Anspruch
nehmen.
Erlaubnisanträge nach BetrSichV Nach § 13 BetrSichV sind
die Montage, die Installation, der
Betrieb und auch die wesentliche Änderungen der Bauart oder
Betriebsweise bestimmter Anlagen erlaubnisbedürftig.
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung des Antrages sowie der Erstellung der notwendigen Unterlagen (z.B. Einholung einer gutachterlichen Äußerung einer zugelassenen Überwachungsstelle). Emissionserklärung und PRTR-Erklärung Emissionserklärung
Betreiber einer nach BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage sind nach § 27 des Gesetzes verpflichtet, eine Emissionserklärung gemäß 11. BImschV abzugeben. Die Erklärung muss Angaben zu Art, Menge, räumliche und zeitliche Luftverunreinigungen, die von der Anlage über einen bestimmtem Zeitraum ausgegangen ist, sowie zu Austrittsbedingungen enthalten. Die Emissionserklärung ist in Abständen von 4 Jahren in elektronischer Form an die Behörde abzugeben. Letzter Abgabetermin ist jeweils der 31. Mai des dem jeweiligen Erklärungszeitraum folgenden Jahres: das bedeutet nächstes Mal bis zum 31. Mai 2013 für das Berichtsjahr 2012. PRTR-Erklärung Zusätzlich zu den Emissionserklärungen müssen zahlreiche Betriebe eine jährliche „Emissionserklärung-light“ abgeben. Grundlage bildet dafür die Verordnung (EG) Nr. 166/2006 sowie das Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006. Die Erklärungen werden in ein der Öffentlichkeit frei und unentgeltlich zugängliches, internetgestütztes Schadstofffreisetzungs- und –verbringungsregister („EPER“) eingestellt. Berichtspflichtig sind viele Betriebe, die eine Emissionserklärung abgeben müssen, aber auch weitere Betriebe, in deren Anlagen - die im Anhang I der VO (EG) Nr. 166/2006 genannten Tätigkeiten ausgeübt werden oder - die in Anhang II aufgeführten Schwellenwerte bestimmter Schadstoffe in Luft, Wasser und Boden freisetzen (dazu zählt z.B. auch die Erzeugung/ Verbringung von mehr als 2 t gefährlichen Abfalls pro Jahr) Der Bericht ist jährlich, bis zum 31. Mai des dem jeweiligen Berichtsjahr folgenden Jahres abzugeben. Umweltschutzbeauftragter Um alle Regelungen der
Umweltgesetzgebung rechtskonform umzusetzen, ist
es von Vorteil, einen Umweltschutzbeauftragten zu bestellen. Er ist
verantwortlich für die Koordination des gesamten Umweltschutzes im
Unternehmen in den Bereichen Immisionsschutz, Störfall,
Gewässerschutz sowie Kreislaufwirtschaft und Abfallbeseitigung.
Dabei nimmt der Beauftragte Aufgaben wahr, die sich aus § 54
BImSchG, § 21 WHG und § 55 KrW-/AbfG ergeben.
Durch die Bestellung eines externen Umweltschutzbeauftragten sparen Sie Zeit und Kosten, denn Ihre Mitarbeiter müssen sich nicht mit hohem Aufwand das erforderliche Wissen aneignen, sondern können sich dem Tagesgeschäft widmen. Die Aufgabe wird effektiv und kompetent von den Mitarbeiter der UCM übernommen.
aktualisiert 03.01.2012 |
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