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Gröperstr. 1

39106 Magdeburg

Tel.: 03 91 / 5 32 92 90
Fax: 03 91 / 5 32 92 99
E-Mail: ucm@ucm-net.de

Betriebsbeauftragte

Immissionsschutz- Störfallbeauftragter (Anlagen nach BImSchG)

Gemäß § 53 und 58a BImSchG in Verbindung mit der 5. BImSchV hat der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz oder Störfall) zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlagen wegen der
1.    von den Anlagen ausgehenden Emissionen,
2.    technischen Probleme der Emissionsbegrenzung oder
3.    Eignung der Erzeugnisse, bei bestimmungsgemäßer Verwendung schädliche
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen hervorzurufen, erforderlich ist.

Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen haben einen oder mehrere Störfallbeauftragte zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art und Größe der Anlage wegen der bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs auftretenden Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft erforderlich ist.

Die Aufgaben dieser Betriebsbeauftragten sind in den § 54 und 58b des BImSchG festgelegt.

Diese Aufgaben können nur wahrgenommen werden, wenn der Betroffene über die erforderliche Qualifikation und Fortbildung verfügt. Daher empfehlen wir Ihnen diese Aufgaben durch unsere Experten wahrnehmen zu lassen, sie verfügen über die erforderliche Qualifikation und das Fachwissen.

Abfallbeauftragter

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Gewässerschutzbeauftragter

Unternehmen, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen, haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen.

Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten sind im § 21b des WHG erläutert.

Brandschutz

Gefahrgutbeauftragter

aktualisiert 04.01.2012

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