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UCM Umwelt Consult Magdeburg OHG Gröperstr. 1 39106 Magdeburg Tel.: 03 91 / 5 32 92 90 Fax: 03 91 / 5 32 92 99 E-Mail: ucm@ucm-net.de |
Immissionsschutz- Störfallbeauftragter (Anlagen nach BImSchG) Gemäß § 53 und
58a BImSchG in Verbindung mit der 5. BImSchV hat der Betreiber einer
genehmigungsbedürftigen Anlage einen oder mehrere
Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz oder Störfall) zu
bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die
Größe der Anlagen wegen der
1. von den Anlagen ausgehenden Emissionen, 2. technischen Probleme der Emissionsbegrenzung oder 3. Eignung der Erzeugnisse, bei bestimmungsgemäßer Verwendung schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen hervorzurufen, erforderlich ist. Betreiber
genehmigungsbedürftiger Anlagen haben einen oder mehrere
Störfallbeauftragte zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die
Art und Größe der Anlage wegen der bei einer Störung
des bestimmungsgemäßen Betriebs auftretenden Gefahren
für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft erforderlich ist.
Die Aufgaben dieser
Betriebsbeauftragten sind in den § 54 und 58b des BImSchG
festgelegt.
Diese Aufgaben können nur wahrgenommen werden, wenn der Betroffene über die erforderliche Qualifikation und Fortbildung verfügt. Daher empfehlen wir Ihnen diese Aufgaben durch unsere Experten wahrnehmen zu lassen, sie verfügen über die erforderliche Qualifikation und das Fachwissen. Abfallbeauftragter Fachkraft für Arbeitssicherheit Gewässerschutzbeauftragter Unternehmen, die an einem Tag
mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen, haben einen
oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
(Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen.
Die Aufgaben des
Gewässerschutzbeauftragten sind im § 21b des WHG
erläutert.
Brandschutz Gefahrgutbeauftragter aktualisiert 04.01.2012 |
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