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UCM Umwelt Consult Magdeburg OHG Gröperstr. 1 39106 Magdeburg Tel.: 03 91 / 5 32 92 90 Fax: 03 91 / 5 32 92 99 E-Mail: ucm@ucm-net.de |
Die Betreuung von Recyclingbetrieben und Unternehmen, in denen kontinuierlich gefährliche Abfälle anfallen, ist eine wesentliche Bestandteil unseres Serviceangebotes. Abfallbeauftragter Ist Ihr Unternehmen nach § 54 KrW-/AbfG zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflich-tet, wenden Sie sich vertrauensvoll an die UCM. Wir übernehmen für Sie als externer Beauf-tragter die Aufgaben des Abfallbeauftragten in Ihrem Unternehmen. Damit sparen sie Zeit und Kosten für die Aus- und Fortbildung eigenen Personals.
Elektronische Nachweisführung Ab dem 01.04.2010 ist die elektronischen Nachweis- und Registerführung verbindlich. Zur Nachweisführung verpflichtet sind Erzeuger (ab 01.02.2011), Beförderer (ab 01.02.2011) und Entsorger (ab 01.04.2010) gefährlicher Abfälle, wenn im Unternehmen mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfall pro Jahr anfallen. Zur Registerführung sind Entsorger gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle sowie Erzeu-ger und Beförderer gefährlicher Abfälle verpflichtet. Mit der Umstellung auf das elektronische Verfahren soll die Überwachung vereinfacht und effizient ausgestaltet werden. Die Kommunikation zwischen Nachweispflichtigen und Behörden erfolgt dann in elektroni-sche Form, abgesichert mit qualifizierter elektronischer Signatur. Die elektronische Signatur ist dann ab dem 01.02.2011 für alle Beteiligten verbindlich. Wenden Sie sich rechtzeitig an die UCM, wir unterstützen Sie gern bei der Einführung diese Systems in Ihrem Unternehmen.
aktualisiert 21.04.2010 |
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