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UCM Umwelt Consult
Magdeburg OHG
Gröperstr. 1

39106 Magdeburg

Tel.: 03 91 / 5 32 92 90
Fax: 03 91 / 5 32 92 99
E-Mail: ucm@ucm-net.de

Abfallwirtschaft

Die Betreuung von Recyclingbetrieben und Unternehmen, in denen kontinuierlich gefährliche Abfälle anfallen, ist eine wesentliche Bestandteil unseres Serviceangebotes.

Abfallbeauftragter

Ist Ihr Unternehmen nach § 54 KrW-/AbfG zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflich-tet, wenden Sie sich vertrauensvoll an die UCM. Wir übernehmen für Sie als externer Beauf-tragter die Aufgaben des Abfallbeauftragten in Ihrem Unternehmen. Damit sparen sie Zeit und Kosten für die Aus- und Fortbildung eigenen Personals.

Abfallberatung

Wir beraten Sie gern fachkundig zu allen Problemen der Abfallwirtschaft, Abfallbeförderung und Abfallentsorgung. Darin ist auch die Gefahrgutberatung enthalten, da gefährliche Abfälle häufig als Gefahrgut zu deklarieren sind.




Elektronische Nachweisführung

Ab dem 01.04.2010 ist die elektronischen Nachweis- und Registerführung verbindlich.
Zur Nachweisführung verpflichtet sind Erzeuger (ab 01.02.2011), Beförderer (ab 01.02.2011) und Entsorger (ab 01.04.2010) gefährlicher Abfälle, wenn im Unternehmen mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfall pro Jahr anfallen.
Zur Registerführung sind Entsorger gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle sowie Erzeu-ger und Beförderer gefährlicher Abfälle verpflichtet. Mit der Umstellung auf das elektronische Verfahren soll die Überwachung vereinfacht und effizient ausgestaltet werden.
Die Kommunikation zwischen Nachweispflichtigen und Behörden erfolgt dann in elektroni-sche Form, abgesichert mit qualifizierter elektronischer Signatur. Die elektronische Signatur ist dann ab dem 01.02.2011 für alle Beteiligten verbindlich.

Wenden Sie sich rechtzeitig an die UCM, wir unterstützen Sie gern bei der Einführung diese Systems in Ihrem Unternehmen.

Entsorgungsfachbetrieb

Für Unternehmen, die sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen, schreibt der Ge-setzgeber gemäß EfbV Mindestanforderungen für das Einsammeln, Befördern, Lagern, Be-handeln, Verwerten oder Beseitigen vor.
Die UCM führt Ihr Unternehmen zur Zertifizierung, erstellt die erforderlichen Unterlagen, schult Ihre Mitarbeiter und empfiehlt Ihnen einen neutralen Gutachter, der die Zertifizierung übernimmt.
Im Rahmen einer Vereinbarung übernehmen wir gern die Pflege und Fortschreibung Ihrer Fachbetriebsdokumente und Schulung Ihrer Mitarbeiter.

Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb bietet Ihnen die Vorteile:

-    keine Transportgenehmigungen
-    vereinfachte Nachweisverfahren
-    Vermittlungsgeschäfte ohne zusätzliche Genehmigung möglich

aktualisiert 21.04.2010

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