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Tel.: 03 91 / 5 32 92 90
Fax: 03 91 / 5 32 92 99
E-Mail: ucm@ucm-net.de

Gefahrgutmanagement
 
          
Gefahrgutbeauftragte

Der Gesetzgeber hat in § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung vom 25.02.2011 (gültig ab 01.09.2011)  festgelegt, dass alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen haben.
Da die Ausbildung und der Prüfungsumfang zum Gefahrgutbeauftragten EG-weit harmonisiert sind,  kann ein in Deutschland ausgebildeter Gefahrgutbeauftragter auch in anderen europäischen Ländern in dieser Funktion tätig werden. Das ist von besonderer Bedeutung, wenn z.B. Ihr Unternehmen im europäischen Ausland Filialen unterhält.

Dem Unternehmen ist es freigestellt, ob sie einen eigenen Mitarbeiter zum Gefahrgutbeauftragten ausbilden lassen oder einen externen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Durch die Bestellung eines UCM-Mitarbeiters als externen Gefahrgutbeauftragten für Ihr Unternehmen ergeben sich folgende Vorteile:
-   jahrelange Erfahrungen unserer Mitarbeiter auf diesem Gebiet machen sie zum Experten.
    Unser Fachwissen wollen wir gern für Ihr Unternehmen einsetzen.
-  Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter für die Teilnahme an umfangreichen Fortbildungsschulungen
    und Prüfungen zum Erlangen des nötigen Fachwissens bleiben Ihnen erspart

Gefahrgutorganisation

Zusätzlich zu der Aufgabenerfüllung als externer Gefahrgutbeauftragter helfen wir Ihrem Unternehmen, die Gefahrgutorganisation zu strukturieren. Pflichten und Verantwortlichkeiten werden Ihren Mitarbeitern durch Abgrenzungen und eindeutige Aufgabenzuordnungen bewusst gemacht. Unser Ziel ist, neben der Rechtskonformität eine praxisgerechte und sichere Zuordnung von Aufgaben und Pflichten zu schaffen.

Gefahrgutberatung


Zur Absicherung Ihrer verantwortlichen Mitarbeiter, aber auch aller anderen mit Gefahrgut befassten Personen, bieten wir Ihnen unsere Gefahrgutexperten als Berater im Hintergrund an.Dies ist häufig für nicht alltägliche Fragen oder für die Klärung grundsätzlicher Problem-stellungen von Interesse. Wir erstellen bzw. ermitteln für Ihre konkrete betriebliche Gefahrgutpraxis z.B.:
-    produktbezogene Verpackungsvorgaben für alle Verkehrsträger
-    notwendige Begleitpapiere, Übergabescheine
-    Schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter)
-    Produktklassifizierungen für alle Verkehrsträger sowie
-    weitere Ausarbeitungen zu allen Gefahrgutfragen für Ihr Unternehmen
-    Informationen u. Beratung zur Transportkettensicherheit (Kap. 1.10 ADR, Sicherung)

Schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter)

Die Schriftlichen Weisungen enthalten Hinweise für den Gefahrgutfahrer, welche Maßnahmen er nach einem Unfall oder Zwischenfall mit gefährlichen Gütern durchzuführen bzw. einzuhalten hat.
Sie sind dem Fahrer in einer Sprache, die er lesen und verstehen kann, vom Beförderer zu übergeben. Der Beförderer ist auch dafür verantwortlich, dass die Fahrzeugbesatzung die Weisungen versteht und in der Lage ist, diese richtig anzuwenden.

Schulungen

Die Gefahrgutvorschriften regeln u.a., dass neben dem Gefahrgutbeauftragten auch andere Personenkreise zu schulen sind:
-    Gefahrgutfahrer (gem. Kap. 8.2 ADR)
-    Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (gem. Kap. 1.3
     ADR/RID)

Wir bieten Ihnen diese notwendigen Schulungen für Ihre Mitarbeiter (z.B. Disponenten, Verladepersonal, etc.) als „Inhouse-Veranstaltungen“ zugeschnitten auf Ihre Unternehmenssituation an.

Ihr Vorteil

Sie lösen Ihre Gefahrgutprobleme schnell und effizient, ohne eigene Ressourcen nutzen zu müssen

aktualisiert 04.01.2012

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