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Tel.: 03 91 / 5 32 92 90
Fax: 03 91 / 5 32 92 99
E-Mail: ucm@ucm-net.de

Gefahrstoffmanagement

gemäß   67/548/EWG u. 1999/45/EG,
             1272/2008/EG (GHS-EU oder  
              CLP-Verordnung),
              453/2010/EG (Anh. II REACH)
















Der Umgang mit Gefahrstoffen erfordert Sachkenntnis und Fachkunde zum Schutz der Beschäftigten und zur Sicherheit der Anlagen,

Sicherheitsdatenblätter

Als Hersteller oder Inverkehrbringer von Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, die gefährliche Eigenschaften aufweisen, sind Sie dazu verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter zu erstellen. Damit liefern Sie wesentliche Informationen zum Arbeits- und Umweltschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen (zu beachten sind die Übergangsfristen durch die GHS- VO).
Als Serviceleistung übernehmen wir für Sie die Erstellung und Pflege ihrer Sicherheitsdatenblätter gemäß Anhang II der VO (EG) 1907/2006 ....ersetzt durch: EU/ 453/2010 ...und unter Beachtung der Übergangsfristen (in deutsch).

REACH und GHS

Die neue Chemikalienverordnung der EU – REACH – ist am 01.07.2007 (EU/1907/2006) in Kraft getreten. Damit sind vielfältige Pflichten für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von chemischen Stoffen verbunden.
Unsere Experten helfen Ihnen, sich auf Ihre Aufgaben nach REACH (z.B. Vorregistrierung, Stoffsicherheitsbericht, Expositionszenarien, etc.) vorzubereiten.
Weiterhin tritt ab Dezember 2008 das globale Kennzeichnungssystem für Gefahrstoffe (GHS- Verordnung oder CLP- Verordnung) in Kraft. Wie damit umzugehen ist, erfahren Sie auf unserer "GHS"- bzw. "Sicherheitsdatenblätter"-Seite !

Gefährdungsbeurteilung

Für den Umgang mit Gefahrstoffen sind gemäß § 6 GefStoffV Gefährdungsbeurteilungen durch fachkundige Personen anzufertigen. Grundlage dafür sind neben den Arbeitsbedingungen auch die Informationen aus den Sicherheitsdatenblättern.
Auf Grund der Gefährdungsbeurteilung sind Grundpflichten (§§ 7+8) und dazugehörige Schutzmaßnahmen (§§ 9-11) festzulegen.

Betriebsanweisungen

Die Erstellung von Betriebsanweisungen für alle Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die gefährliche Eigenschaften haben, ergibt sich aus § 14 GefStoffV.

Schulung / Unterweisung

Anhand der Betriebsanweisungen sind die Mitarbeiter Ihres Unternehmens über die Gefahren und die Schutzmaßnahmen zu den einzelnen Gefahrstoffen wiederholt und regelmäßig zu unterweisen.

Sicherheitstechnische Betreuung / Lagerung

Für die Konzipierung, den Bau und den Betrieb von Gefahrstofflagern müssen Gesetze und Verordnungen aus benachbarten Rechtsbereichen Berücksichtigung finden, wie z. B. die Vorschriften für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS), die Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten, die Störfallverordnung, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, u.a.

Ihr Vorteil

Ob Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen, Durchführung von Gefährdungsbeurteilung oder Unterweisungen - wir übernehmen für Sie Ihr gesamtes Gefahrstoffmanagement. Sie erhalten hohe Sicherheit im Umgang, der Lagerung und der Verarbeitung von Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen.

aktualisiert 02.01.2012

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