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UCM Umwelt Consult
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39106 Magdeburg

Tel.: 03 91 / 5 32 92 90
Fax: 03 91 / 5 32 92 99
E-Mail: ucm@ucm-net.de

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein wesentlicher Bestandteil einer
zukunftsorientierten Unternehmungspolitik.  Mit der Angleichung des nationalen Arbeitsschutzrechtes an EU-Recht entstanden eine Reihe von  Gesetzesanpassungen. Unsere Mitarbeiter  helfen Ihnen dabei diese Gesetzesforderungen umzusetzen. Wichtige Grundlage des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist die Durchführung von Gefährdungs- beurteilungen, die sich aus  unterschiedlichen staatlichen Verordnungen ableiten.

Bestellpflicht der Unternehmen

Gemäß §5 des Arbeitssicherheitsgesetzes  fordert der Gesetzgeber über die Berufs- genossenschaft  von jedem Unternehmen, unabhängig  von der Branche und Betriebsgröße, eine Fachkraft  für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und bei Kleinstbetrieben durch das Unternehmensmodell  diese Aufgaben selbst zu unternehmen. Die  UCM  übernimmt für Sie diese Aufgaben und stellt Ihnen zur kontinuierlichen Betreuung einen externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Verfügung.

Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Grundlage der Arbeit der Sicherheitsfachkraft bilden die Gefährdungsbeurteilungen, die durch verschiedene gesetzliche Vorschriften gefordert werden.

Bei der sicherheitstechnischen Betreuung der Unternehmen wird allgemein zwischen der Grundbetreuung und der betriebsspezifische Betreuung unterschieden. 
In die Grundbetreuung ist in jedem Fall der Sachverstand der Sicherheitsfachkräfte mit einzubeziehen. Der Handlungsbedarf und die Aufgaben der Sicherheitsfach- kraft leiten sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab (Grundbetreuung u. betriebsspezifische Betreuung). Einzelheiten sind in der DGUV Vorschrift 2 geregelt.
 
Mehr Spielraum

Die UCM verfügt über ausgebildete, erfahrene Sicherheitsfachkräfte. Diese Experten verfügen über den aktuellen Wissenstand, sie führen unvoreingenommen Betriebsbegehungen durch. Bei externer Vergabe dieser Aufgaben entfällt für Sie die Pflicht zur ständigen Fortbildung.

Gefährdungsbeurteilung

Für alle Arbeitsplätze, die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Umgang mit gefährlichen Stoffen hat der Arbeitgeber die Gefährdungen, die dabei auftreten, zu ermitteln und zum Schutz der Mitarbeiter geeignete Maßnahmen festzulegen.
Die Pflicht zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und deren Dokumentation ergibt sich aus verschiedenen Rechtsbereichen, z.B.:

- Arbeitsschutzgesetz, § 5
- Betriebssicherheitsverordnung, § 3
- Gefahrstoffverordnung, § 6

Die Gefährdungsbeurteilungen bilden die Basis für die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft (Sifa) im Unternehmen. Es ist daher notwendig, diese Analysen mit großer Sorgfalt durchzuführen, die festgelegten Maßnahmen umzusetzen und deren Wirksamkeit zu überprüfen.
Für diese Arbeiten stellen wir Ihnen qualifiziertes, erfahrenes Fachpersonal zur Verfügung.

Betriebsanweisungen
       
Der Arbeitgeber hat als organisatorische Schutzmaßnahme für die Benutzung bestimmter Arbeitsmittel oder im Umgang mit Gefahrstoffen Betriebsanweisungen zu erstellen. Diese Arbeiten werden mit Hilfe spezieller Software von uns übernommen.

Unterweisung

Ausgestattet mit moderner Technik übernehmen wir für Sie gern die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter, die der Gesetzgeber von Ihnen fordert.

Fachspezifische Beratung

Mit der Einführung der Betriebssicherheitsverordnung wurde der Handlungsspielraum der Unternehmen im Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit erheblich erweitert. Damit steigt allerdings auch die Verantwortung des Unternehmers für den Arbeitsschutz und die Anlagensicherheit. So sind die in den einzelnen Verordnungen festgelegten Prüffristen für Arbeitsmittel und Anlagen aufgehoben worden. Der Unternehmer hat im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen bzw. sicherheitstechnischen Bewertungen eigenverantwortlich die Prüffristen festzulegen, diese sind der Gewerbeaufsicht mitzuteilen.
Die Beurteilung von explosionsgefährdeten Bereichen und deren Einstufung in Ex-Zonen. wird von unseren qualifizierten Fachkräften übernommen.
   
SiGeKo
   
Gemäß Baustellenverordnung hat jeder Bauherr für Baustellen, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind, bzw. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage über-steigt, einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Dieser soll bereits in der Planungsphase Einfluss auf den Gesundheits- und Arbeitsschutz nehmen. Er hat die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen festzulegen, die durch die gegenseitige Beeinflussung unterschiedlicher Gewerke entstehen können. Weiterhin hat er den Gesundheits- und Arbeitsschutz während der Bauphase zu überwachen.

Sigepläne

Wir übernehmen für Ihr Bauvorhaben die Aufgaben des SiGeKo, erstellen die geforderten Sigepläne und schreiben sie den Erfordernissen entsprechend fort.

Baumerkmalsakte

Die gemäß § 3 Baustellenverordnung geforderte Baumerkmalsakte für die Berücksichtigung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes bei späteren Arbeiten an der baulichen Anlage wird durch unsere Spezialisten erstellt  und mit den zuständigen Stellen abgestimmt.
 
Arbeitsschutzmanagement 

Arbeitsschutzmanagement bietet den Unternehmen mit einem hohen Gefahrenpotential zusätzliche Sicherheit, da sachgerechte Strukturen und strukturierte Arbeitsabläufe aufgebaut werden und einer regelmäßigen Auditierung unterliegen.

Unsere Mitarbeiter  unterstützen Sie beim Aufbau und der Pflege eines auf Ihre Belange zugeschnittenen Arbeitsschutzmanagementsystems. Gern binden wir das Arbeitsschutzmanagementsystem in ihr vorhandenes QMS ein. 

Ihr Vorteil

Mit der Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit erhalten Sie fachkundige, unabhängige Beratung zum Arbeits- u. Gesundheitsschutz sowie zur Anlagensicherheit.

aktualisiert 20.07.2011

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