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UCM Umwelt Consult Magdeburg OHG Gröperstr. 1 39106 Magdeburg Tel.: 03 91 / 5 32 92 90 Fax: 03 91 / 5 32 92 99 E-Mail: ucm@ucm-net.de |
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein wesentlicher Bestandteil einer zukunftsorientierten Unternehmungspolitik. Mit der Angleichung des nationalen Arbeitsschutzrechtes an EU-Recht entstanden eine Reihe von Gesetzesanpassungen. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen dabei diese Gesetzesforderungen umzusetzen. Wichtige Grundlage des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist die Durchführung von Gefährdungs- beurteilungen, die sich aus unterschiedlichen staatlichen Verordnungen ableiten. Bestellpflicht der Unternehmen Gemäß §5 des
Arbeitssicherheitsgesetzes fordert der Gesetzgeber über die
Berufs- genossenschaft von jedem Unternehmen,
unabhängig von der Branche und Betriebsgröße,
eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu
bestellen und bei Kleinstbetrieben durch das Unternehmensmodell
diese Aufgaben selbst zu unternehmen. Die UCM
übernimmt für Sie diese Aufgaben und stellt Ihnen zur
kontinuierlichen Betreuung einen externe Fachkraft für
Arbeitssicherheit zur Verfügung.
Die UCM verfügt über
ausgebildete, erfahrene Sicherheitsfachkräfte. Diese Experten
verfügen über den aktuellen Wissenstand, sie führen
unvoreingenommen Betriebsbegehungen durch. Bei externer Vergabe dieser
Aufgaben entfällt für Sie die Pflicht zur ständigen
Fortbildung.
Betriebsanweisungen Der Arbeitgeber hat als
organisatorische Schutzmaßnahme für die Benutzung bestimmter
Arbeitsmittel oder im Umgang mit Gefahrstoffen Betriebsanweisungen zu
erstellen. Diese Arbeiten werden mit Hilfe spezieller Software von uns
übernommen.
Fachspezifische Beratung Mit der Einführung der
Betriebssicherheitsverordnung wurde der Handlungsspielraum der
Unternehmen im Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit erheblich
erweitert. Damit steigt allerdings auch die Verantwortung des
Unternehmers für den Arbeitsschutz und die Anlagensicherheit. So
sind die in den einzelnen Verordnungen festgelegten Prüffristen
für Arbeitsmittel und Anlagen aufgehoben worden. Der Unternehmer
hat im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen bzw.
sicherheitstechnischen Bewertungen eigenverantwortlich die
Prüffristen festzulegen, diese sind der Gewerbeaufsicht
mitzuteilen.
Die Beurteilung von explosionsgefährdeten Bereichen und deren Einstufung in Ex-Zonen. wird von unseren qualifizierten Fachkräften übernommen. SiGeKo Gemäß
Baustellenverordnung hat jeder Bauherr für Baustellen, bei der die
voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage
beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig
tätig sind, bzw. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500
Personentage über-steigt, einen Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Dieser soll bereits in
der Planungsphase Einfluss auf den Gesundheits- und Arbeitsschutz
nehmen. Er hat die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
festzulegen, die durch die gegenseitige Beeinflussung unterschiedlicher
Gewerke entstehen können. Weiterhin hat er den Gesundheits- und
Arbeitsschutz während der Bauphase zu überwachen.
Sigepläne Wir übernehmen für
Ihr Bauvorhaben die Aufgaben des SiGeKo, erstellen die geforderten
Sigepläne und schreiben sie den Erfordernissen entsprechend fort.
Baumerkmalsakte Die gemäß § 3
Baustellenverordnung geforderte Baumerkmalsakte für die
Berücksichtigung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes bei
späteren Arbeiten an der baulichen Anlage wird durch unsere
Spezialisten erstellt und mit den zuständigen Stellen
abgestimmt.
Arbeitsschutzmanagement Arbeitsschutzmanagement bietet
den Unternehmen mit einem hohen Gefahrenpotential zusätzliche
Sicherheit, da sachgerechte Strukturen und strukturierte
Arbeitsabläufe aufgebaut werden und einer regelmäßigen
Auditierung unterliegen.
Unsere Mitarbeiter
unterstützen Sie beim Aufbau und der Pflege eines auf Ihre Belange
zugeschnittenen Arbeitsschutzmanagementsystems. Gern binden wir das
Arbeitsschutzmanagementsystem in ihr vorhandenes QMS ein.
aktualisiert 20.07.2011 |
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